FARO Focus3D stellt keine Gefahr für die Augen dar

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So lautet das Ergebnis einer Studie des Lasersicherheitsexperten Professor Schulmeister (Seibersdorf Laboratories in Österreich). Der FARO Laserscanner Focus3D wird gemäß IEC 60825-1 Auflage 2 der Klasse 3 zugeordnet. Eine Analyse der Belichtung des Auges sowohl unter realistischen als auch unrealistischen Belichtungsbedingungen hat ergeben, dass die Belichtung den kritischen Grenzwert für Verletzungen der Netzhaut nicht überschreitet. Daraus kann man schließen, dass die erwartungsgemäße Belichtung nicht zu Augenverletzungen führt. Vom medizinischen Standpunkt aus wäre das Tragen eines Augenschutzes (persönliche Schutzausrüstung) also nicht notwendig. Abhängig von den nationalen Arbeitsschutzbestimmungen (Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz) kann das Tragen einer Schutzbrille jedoch vorgeschrieben werden, wenn die gesetzlich zulässigen Grenzwerte für Belichtungen überschritten werden und es zu einer Belichtung der Augen kommen kann.

Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen für Sicherheit am Arbeitsplatz können noch weitere Maßnahmen (z. B. Anweisungen für die Mitarbeiter) angeordnet werden, die jedoch nicht Gegenstand dieses Sachverständigengutachtens sind. Das in diesem Gutachten festgestellte Risiko für Augenverletzungen, das mit null angegeben wird, kann bei einer Risikobewertung als Entscheidungsgrundlage dienen, wenn die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt werden sollen. Dieser Analyse zufolge sind keine speziellen Laserschutzmaßnahmen nötig, sofern die Gesetzesvorschriften sie nicht zwingend vorschreiben.

Quelle: FARO