Mietflächenberechnung - DIN 277 vs. Wohnflächenverordnung mit FARO As Built

Stellt man die Frage, nach welchen Vorgaben eine Mietfläche berechnet werden soll, trifft man auf viele verschiedene Antworten. In Deutschland gibt es zum Beispiel folgende Vorschriften:

  • Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  • DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen (Hochbau)
  • Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
  • Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF/G) der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (GIF e.V.)
  • Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Wohnraum (MF/W) der GIF e.V.
  • Richtlinie zur Berechnung der Verkaufsfläche im Einzelhandel (MF/V) der GIF e.V.

Jede dieser Richtlinien und Verordnungen hat andere Vorgaben und variiert in ihrer Anwendung, wie eine Mietfläche festgelegt wird. Dabei ist die Art der Immobilie entscheidend. Welche Verordnung für welchen Anwendungsbereich eingesetzt wird, zeigt die folgende Übersicht:

Richtlinien und Verordnungen für die Mietflächenberechnung von Immobilien

Die ermittelten Mietflächen bei ein und demselben Objekt können je nach Berechnungsvorschrift stark voneinander abweichen.

Mit diesem Wissen wurde an einem konkreten Objekt die Mietfläche nach zwei Vorschriften ermittelt und verglichen. Das Objekt wurde mittels Laserscanning erfasst und die resultierende Punktwolke zweidimensional ausgewertet. Diese Grundrisspläne dienten als Ermittlungsgrundlage der Mietflächenberechnung.

 

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Mietfläche nach DIN 277 im GR-KG