Berliner Polizei setzt auf Digitaltechnik bei Verkehrsunfällen

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Autor: dapd

Die Polizei in Berlin will zur Aufklärung schwerer Verkehrsunfälle verstärkt auf moderne Technik setzen. Mit speziellen Kameras werden Unfallstellen digital fotografiert und vermessen, wie der Sachgebietsleiter für Straßenverkehr, Markus van Stegen, am Freitag bei der Präsentation des neuen Verfahrens sagte. Mit dieser Methode entstünden präzisere Beweisaufnahmen, was nicht zuletzt für Gerichtsverfahren entscheidend sei.

Die neue Technik, zu der unter anderem ein 3D-Laserscanner und kalibrierte Messkameras gehören, soll bei Unfällen mit Getöteten und mit Schwerstverletzten zum Einsatz kommen. Die Aufnahmen von Unfallstellen können nach Angaben Stegens mithilfe einer Software zwei- und dreidimensional dargestellt werden. "Uns ist es sogar möglich, den Unfallort aus der Vogelperspektive zu betrachten", sagte der Sachgebietsleiter.

Die Berliner Polizei hat die Technik in der Schweiz erworben. 156.000 Euro seien investiert worden. Zudem hätten die Experten der Verkehrspolizei ein spezielles System zum Ausleuchten von Unfallstellen entwickelt, bei dem keine Schlagschatten auf Fotos entstünden. Stegen rechnet damit, dass die Technik bis zu 1.000 Mal pro Jahr angefordert wird. "Wenn Routine entstanden ist, wird sich sicherlich die Dokumentation von Unfällen vor Ort verkürzen", vermutete der Sachgebietsleiter. Allerdings blieben noch die Anfahrtswege für diese Ausrüstung. Sie ist in allen Direktionen verfügbar.

Parallel zum Einsatz der neuen Technik ist nach Angaben Raupachs ein Bereitschaftsdienst von Staatsanwälten eingeführt worden. Sie würden bei schweren Unfällen gerufen. Zudem setzt die Rechtsmedizin an der Charité Computertomographie zur Klärung von Unfällen ein. Bis 2010 seien Röntgen-Geräte zum Einsatz gekommen, erklärte der Facharzt für Rechtsmedizin an der Charité, Sven Hartwig.

Mit der Computertomographie könne unter anderem die Frage nach dem Unfallverursacher einfacher geklärt werden, beispielsweise, von welcher Seite ein Fußgänger angefahren worden sei oder ob eine Person bereits vor dem Aufprall auf einen Wagen an einem Herzinfarkt gestorben sei.